Umfangreiches
Spektrum an Sicherheitsexpertise.

Leistungen

Sascha Puppel und Team sind europaweit als erstes Planungsbüro von VdS gemäß DIN EN 16763 für Planung, Projektierung, Überprüfung und Abnahme von sicherheitstechnischen Anlagen zertifiziert worden. Zu unseren breitgefächerten Leistungen zählen unter anderem:
  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Parteigutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtungsstelle
  • Sanierungskonzepte
  • Fehlersuche
  • Ursachenforschung
  • Schadenbeurteilung
  • Prüfung VdS-Atteste
  • Abnahmen
  • Rechnungsprüfung
  • Tat- und Schadenshergangs-beurteilung
  • Plausibilitätsprüfungen
    für Gerichte, Versicherer, alle Arten von Unternehmen,
    private Auftraggeber
    • in Verbindung mit eigenem zertifizierten Kriminaltechnischem
      Labor, u.a. zur Untersuchung von Tat- und Schadenshergängen
    • insbesondere nach Einbrüchen (insbesondere Überwindung von
      Sicherheitstechnik), Bränden, Überfällen, Blitz- und Überspannungs-
      schäden etc.

Was zeichnet einen öbuv.
Sachverständigen aus?

Bestandteile eines Sicherungskonzeptes

Hier Infografik ansehen

  • Sicherungskonzepte, Security-Konzepte und
    Anforderungskataloge inkl.
    • Gefahrenanalyse
    • Täterprofilanalyse
    • Risikoanalyse
    • Schutzzieldefinition
    • Schwachstellenanalyse

 

  • Risikobewertung und Definition von Sicherungsmaßnahmen in den Bereichen:
    • physische, bauliche, mechanische, elektronische, organisatorische
      und personelle Sicherheit, insbesondere gemäß div. Regelwerke, wie
      ISO 31000, TAPA, ITAR, VDI 6010, VdS-Richtlinien, DIN VDE 0833-x, etc.
  • Beweissicherung,
  • Spurenauswertung,
  • Tat- und Schadenhergangsbeurteilung,
  • Auslesen von Ereignisspeichern,
  • Datenretttung

Prüfung und Abnahme von Sicherheitstechnik und Sicherheitskonzepten, u.a. nach Einbruch-, Brand-, Blitz- und Überspannungsschäden

Prüfung von z.B. Einbruchmeldetechnik, Perimeterüberwachung in Verbindung mit Interventionsmaßnahmen auf „Herz und Nieren“ unter realen Bedingungen

Was zeichnet einen öbuv. Sachverständigen aus?

Die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung, besonders qualifizierter und persönlich integer Sachverständiger.

Was zeichnet öbuv. Sachverständige aus (Auszug aus der Sachverständigenordnung der Kammern und Verband)?

  • Besondere überdurchschnittliche Sachkunde
    Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
  • Vertrauenswürdigkeit
    Die Zuverlässigkeit und Integrität werden vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
  • Objektivität
    Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung
    Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. Verwandtschaft mit einer der Parteien).
  • Schweigepflicht
    Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.
  • Überwachung
    Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.